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Aktuelle Grenzwert der TrinwV

Grenzwerte der Trinkwasserverordnung

Trinkwasserqualität in Deutschland: Ein Überblick über die Trinkwasserverordnung


Trinkwasser gehört zu den wichtigsten Lebensmitteln und unterliegt in Deutschland strengen Qualitätsanforderungen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt umfassend die Anforderungen an die Wasserqualität und basiert auf der EG-Trinkwasserrichtlinie von 1998, die in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Trinkwasser nicht nur sicher, sondern auch "rein und genusstauglich" ist.

Grundanforderungen der Trinkwasserverordnung

  • Gesundheitsschutz: Trinkwasser darf keine Krankheitserreger oder Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten.
  • Reinheit und Genussfähigkeit: Das Wasser muss geschmacklich, geruchlich und visuell einwandfrei sein.
  • Pflichten der Versorgungsunternehmen: Die Verordnung legt fest, wie oft und auf welche Parameter das Wasser untersucht werden muss.
  • Überwachung durch Behörden: Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten.
  • Anforderungen an Haushaltszapfstellen: Die Wasserqualität muss auch an den Zapfstellen im Haushalt den festgelegten Standards entsprechen.

Wichtige Grenzwerte der Trinkwasserverordnung

Die folgenden Tabellen zeigen die Grenzwerte für verschiedene Parameter, die sicherstellen, dass das Trinkwasser sicher und von hoher Qualität ist:

Parameter Grenzwert Einheit
Escherichia coli (E. coli) 0/100 ml -
Enterokokken 0/100 ml -
Acrylamid 0,00010 mg/l
Antimon 0,0050 mg/l
Arsen 0,010 mg/l
Aluminium 0,200 mg/l
Ammonium 0,50 mg/l
Benzol 0,0010 mg/l
Bor 1,0 mg/l
Bromat 0,010 mg/l
Blei 0,010 mg/l
Chrom 0,050 mg/l
Cyanid 0,050 mg/l
Cadmium 0,0030 mg/l
Chlorid 250 mg/l
Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) 0 Anzahl/100 ml
Coliforme Bakterien 0 Anzahl/100 ml
1,2-Dichlorethan 0,0030 mg/l
Epichlorhydrin 0,00010 mg/l
Eisen 0,200 mg/l
Fluorid 1,5 mg/l
Färbung (spektraler Absorptionskoeffizient Hg 436 nm) 0,5 m–1
Geschmack ohne -
Kupfer 2,0 mg/l
Elektrische Leitfähigkeit (bei 25 °C) 2790 µS/cm
Mangan 0,050 mg/l
Nitrat 50 mg/l
Nickel 0,020 mg/l
Nitrit 0,50 mg/l
Natrium 200 mg/l
Oxidierbarkeit 5,0 mg/l O2
Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe 0,00010 mg/l
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) 0,00010 mg/l
Quecksilber 0,0010 mg/l
Selen 0,010 mg/l
Sulfat 250 mg/l
Tetrachlorethen und Trichlorethen 0,010 mg/l
Trihalogenmethane (THM) 0,050 mg/l
Trübung 1 NTU
Uran 0,010 mg/l
Vinylchlorid 0,00050 mg/l
pH Wert 6,5 - 9,5 pH
Calcitlösungs-Kapazität 5 mg/l CaCO3

Weitere Informationen

Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist entscheidend für die Sicherstellung einer hohen Wasserqualität und den Schutz der Gesundheit. Sollten Sie Fragen zur Trinkwasserqualität oder zur Einhaltung der Grenzwerte haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen oder eine Beratung zu Ihrem spezifischen Bedarf.


Weitere Informationen erhalten sie beim Bundesministerium für Gesundheit:

Link zur Verodnung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/trinkwasser.html


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